DIE GESELLSCHAFT FÜR SHIATSU DEUTSCHLAND | GSD hat in ihrer Weiterbildungsordnung vom 1. Januar 2003 insgesamt 120 Stunden professionsbezogene Weiterbildung festgeschrieben. Fünf Stunden davon müssen im Rahmen einer persönlichen Supervision in der Funktion als Shiatsu- Praktizierende/r absolviert sein.

ALS GSD- LEHRERIN unterstütze ich gerne Shiatsu- Praktizierende in ihrer Praxis. Persönliche und fallbezogene Supervision hilft in der Professionalisierung der eigenen Shiatsu- Arbeit.

STUNDE | 60 Euro