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DIE GESELLSCHAFT FÜR SHIATSU DEUTSCHLAND | GSD hat in ihrer Weiterbildungsordnung vom 1. Januar 2003
insgesamt 120 Stunden professionsbezogene Weiterbildung festgeschrieben. Fünf Stunden davon müssen
im Rahmen einer persönlichen Supervision in der Funktion als Shiatsu- Praktizierende/r absolviert sein.
ALS GSD- LEHRERIN unterstütze ich gerne Shiatsu- Praktizierende in ihrer Praxis. Persönliche und
fallbezogene Supervision hilft in der Professionalisierung der eigenen Shiatsu- Arbeit.
STUNDE | 60 Euro
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